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HORIBA FuelCon GmbH

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Mitarbeiter in der Produktion

Exportkontrollprozess bei HORIBA FuelCon

Die Bedeutung der Exportkontrolle als ein international gehandhabtes Rechtsinstrument wird mit zunehmend internationalem Warenverkehr immer wichtiger, da sie sich auf den sicherheitspolitisch relevanten grenzüberschreitenden Austausch von Waren und Dienstleistungen konzentriert.

Die HORIBA FuelCon unterstützt die Einhaltung geltender Normen zur Exportkontrolle und erweitert diese zudem um unternehmensinterne Vorgaben, die einen Warenmissbrauch vermeiden sollen. Zur Sicherstellung einer allumfassenden Prüfung und Bewertung von Material- und Teilelieferungen sind alle unsere Lieferanten dazu aufgefordert, nachfolgende Informationen für jede Bestellposition unaufgefordert bereit zu stellen:

  1. Besteht eine Genehmigungspflicht nach deutschem Recht? Wenn ja, geben Sie uns bitte an, unter welcher Ausfuhrlisten-Positions-Nr. das Produkt erfasst ist.
  2. Besteht eine Genehmigungspflicht nach EU-Recht oder ist das Produkt in den Anhängen der EG-Dual Use-Verordnung erfasst? Wenn ja, geben Sie uns bitte an, unter welcher Positions-Nr. das Produkt erfasst ist.
  3. Besteht eine Reexport-Genehmigungspflicht nach US-Recht (Export Administration Regulations)? Wenn ja, geben Sie uns bitte an, unter welcher ECCN (Export Control Commodity Number) der CCL (Commodity Control List) das Produkt erfasst ist.
  4. Bitte nennen Sie uns die für das Material zutreffende Statistische Warennummer
  5. Bitte nennen Sie uns das für das Material zutreffende Ursprungsland.

Alle Informationen sind zwingend erforderlich, um Ihre Teile in unseren Produkten verwenden zu können, da wir nur so eine umfassende Bewertung sicherstellen können. Ohne vollständige Angaben sind wir gezwungen, die erforderlichen Teile anderweitig zu beziehen.

Endverbleibserklärungen für US-Lieferungen

Sollten Sie als unser Lieferant eine Endverbleibserklärung benötigen, um uns beliefern zu können, so zeigen Sie die Anforderung während unseres Einkaufprozess an. Gerne bestätigen wir Ihnen dann die erforderlichen Informationen, vorzugsweise in elektronischer Form.

Haben Sie Fragen zur Umsetzung der Exportkontrolle? Dann melden Sie sich gerne per Email (unter Angabe der Bestellnummer) bei unserem Einkauf.